Osteopathie - Kosten & Übernahme durch Krankenkassen
Sehr oft werde ich von meinen Patienten in Hannover gefragt, ob Krankenkassen die Kosten
für osteopathische Behandlungen übernehmen.
Nachfolgend erläutere ich den aktuellen Stand der Dinge bezüglich Kostenübernahme, bzw. Kostenerstattung,
von osteopathischen Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen (GKV) und private Krankenkassen (PKV).
Im Normalfall werden osteopathische Behandlungen als Privatleistung nach der so genannten
Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Das heißt,
osteopathische Behandlungen zählen nicht zu den offiziellen Kassenleistungen
(osteopathische Behandlungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen).
Immer mehr Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten
Stand heute bezuschussen allerdings
schon ca. 100 gesetzliche Krankenkassen osteopathische Behandlungen. Grundsätzlich kann man auch
eine Krankenzusatzversicherung abschließen, die die Kosten für die Osteopathie (anteilig) erstattet.
Es macht auf jeden Fall Sinn, vor der osteopathischen Behandlung, ganz pragmatisch zu der eigenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
Fragen Sie direkt nach, wie es sich bei Ihrer Krankenkasse konkret um die Übernahme, bzw. anteilige Erstattung, der Kosten
für Ihre osteopathische Behandlung in Hannover Kirchrode verhält.
Eine Übersicht des Verbands der Osteopathen Deutschland e.V., ob und welche Kosten die unterschiedlichen Krankenkassen für osteopathische Behandlungen (anteilig) übernehmen, sehen Sie hier!
Gesetzlich oder privat versichert - wie viel zahle ich selbst?
Grundsätzlich müssen Sie die Kosten für den Osteopathen erst einmal selbst übernehmen.
Anschließend reichen Sie die Unterlagen / Rechnung des Osteopathen bei Ihrer Krankenkasse ein.
Je nach Krankenkasse bekommen Sie dann (anteilig) die Kosten erstattet.
Große Unterschiede bei der Kostenerstattung
Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrer Krankenkasse. Denn je nach Krankenkasse gibt es unterschiedliche Arten
und Umfänge der Kostenerstattungen.
Manche Krankenkasse beschränkt die Kostenübernahme auf eine bestimmte Anzahl Sitzungen pro Kalenderjahr.
Andere Krankenkassen gewähren ein bestimmtes Budget für osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr.
Wiederum andere Krankenkassen setzten Ausbildungsniveaus und/oder Mitgliedschaften in Osteopathieverbänden
des behandelnden Osteopathen voraus (all diese Bedigungen erfülle ich). Und es gibt Kassen, die sich
an den Kosten ausschließlich beteiligen, wenn der Patient vor der Behandlung vom Arzt ein Privatrezept ausgestellt bekommen hat.
Auch bei den privaten Krankenkassen gibt es große Unterschiede in der Übernahme der Behandlungskosten für Osteopathie.
Prüfen Sie den Leistungskatalog Ihrer PKV auf alternative Medizin und/oder Naturheilverfahren.
Und auch bei den privaten Krankenkassen gilt: Nehmen Sie Kontakt auf und fragen Sie ganz konkret
nach der Übernahme für Osteopathiekosten.