Sie können einen Termin auch ohne ärztliches Rezept vereinbaren. Ein Rezept oder eine ärztliche Empfehlung wird nicht für die Behandlung, sondern häufig nur für die Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen benötigt. Ob und in welcher Form eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Die genauen Voraussetzungen zur Erstattung erklären wir im folgenden Punkt.