Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Häufig wird gefordert, dass die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder eine entsprechend qualifizierte Therapeutin bzw. einen Therapeuten erfolgt. Zudem verlangen viele Kassen eine Mitgliedschaft in einem osteopathischen Berufsverband. Auch die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen und der Betrag pro Behandlung sind begrenzt. Am besten erkundigen Sie sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Wir erfüllen die üblichen Qualifikationsanforderungen.